07-2023
07-2023

Sozialer Wohnungsbau — Initiative „Junges Wohnen“ gestartet 

Bekanntes Szenario: In einer Woche beginnt das neue Studium, die Plätze im Studentenwohnheim sind schon alle vergeben und zum Pendeln von zuhause ist es einfach zu weit. Die Suche nach bezahlbarem Wohnraum abseits von Studenten- oder Azubiwohnheimen gestaltet sich für viele junge Menschen als zeitaufwendiges und frustrierendes Erlebnis. Mit der Initiative „Junges Wohnen“ will das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das Problem nun angehen.

Bezahlbarer Wohnraum für Studis und Azubis

Bisher wurden mit dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum eher die einkommensschwachen Schichten und älteren Bevölkerungsgruppen in Verbindung gebracht; der Nachwuchs stand bis jetzt weniger im Fokus. Damit soll nun Schluss sein. 500 Millionen Euro stellt der Bund den Ländern als Fördermittel zur Verfügung – für die Schaffung von Wohnraum ausschließlich für Studierende und Auszubildende. Bisher konnten zwar Wohnheimplätze im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden, doch der Bedarf wurde damit bei Weitem nicht gedeckt. Durch die gezielte Förderung soll genau dieses Segment an Attraktivität gewinnen. So heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

„Die Fachkräfte von morgen brauchen optimale Ausbildungsbedingungen. Junge Menschen müssen sich primär auf ihre Ausbildung konzentrieren und sollen sich nicht wochen- oder gar monatelang auf Wohnungssuche begeben müssen. Im Programmjahr 2023 haben die Bundesländer 500 Millionen Euro zur Verfügung, um die notwendigen bezahlbaren und attraktiven Wohnheimplätze für Auszubildende und Studierende zu schaffen. Eine, wie ich finde, gute Investition in die Zukunft unseres Landes.“ 

– Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Die Fördergegenstände des „Jungen Wohnens“

Explizit wird die Schaffung neuer Wohnheimplätze gefördert. Das kann durch Neu-, Aus- oder Umbau geschehen. Die Förderung umfasst ebenfalls Modernisierungsmaßnahmen von bereits vorhandenen Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. Die genaueren Fördervoraussetzungen werden nicht vom Bund, sondern von den Ländern festgelegt, die sich mit mindestens 30 Prozent der in Anspruch genommenen Bundesmittel an den Projekten beteiligen. Der Bund gibt keine definierten Vorgaben, wer antragsberechtigt ist und wer nicht. Den Ländern ist es somit freigestellt, ob jeder Bauherr einen Antrag stellen kann, oder nur bestimmte Bauträger für das Antragsverfahren zugelassen sind.

Die Bundesmittel stehen seit dem 24. März 2023 zur Verfügung. Allerdings müssen die Länder noch entsprechende Förderrichtlinien für Projekte und Bauträger festlegen, bevor das Geld zur Verfügung gestellt werden kann. Für Bauunternehmen, die sich für die Schaffung von Wohnheimplätzen interessieren, ist es deshalb wichtig, sich beim Bauministerium des jeweiligen Landes über die genauen Förderkriterien zu erkundigen.


Text: Till Bunzel

Titelbild: © Shutterstock