07-2024
07-2024

Neues Hochbaustatistikgesetz — was besagt es und was ändert sich 2025?

Das Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG): ein sperriger Begriff, sinnbildlich für die so häufig beklagte, überbordende Bürokratie beim Bauen. Durch die Modernisierung des Gesetzes soll damit nun Schluss sein – zumindest teilweise.  

Definition und Nutzen

Doch was besagt das Gesetz eigentlich? In § 1 Absatz 1 HBauStatG heißt es:

„Zur Feststellung des Umfangs, der Struktur und der Entwicklung der Bautätigkeit im Hochbau und zur Fortschreibung des Bestandes an Wohngebäuden und Wohnungen werden laufend Erhebungen über die Bautätigkeit im Hochbau (Bautätigkeitsstatistik) als Bundesstatistik durchgeführt.”

Kurzum: Das Bundesamt für Statistik und die jeweiligen Landesämter für Statistik sammeln Daten, um über das Baugeschehen in der Bundesrepublik auf dem Laufenden zu sein. Diese Informationen seien „unentbehrlich […] für Politik, Stadtplanung, Wirtschaft und Wissenschaft und Klimaschutz”, heißt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungsfindungen, nicht nur in der Wohnungs- und Konjunkturpolitik.

Neuheiten ab 2025

Was ab 2025 neu sein wird: Neben den bisherigen Daten zu Baugenehmigungen und Baufertigstellungen sollen nun auch Daten zu Baubeginnen erfasst werden. Zudem sollen die Daten mehrfach pro Jahr anstatt nur einmal jährlich erfasst werden, was laut Ministerium eine „kurzfristigere Beobachtung des Baugeschehens” ermöglicht.

Weitere Neuheit: die Datenerhebung zum sozialen Wohnungsbau.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, äußerte sich dazu: „Mit der Änderung des Hochbaustatistikgesetzes verbessern wir die Datengrundlage zur Bautätigkeit deutlich. Statt nicht-offizieller Prognosen verschiedenster Interessengruppen gibt es künftig vierteljährlich valide Zahlen zu aktuellen Entwicklungen im Wohnungsbau. Zudem können nun erstmals präzise Aussagen darüber getroffen werden, wie sich die Bautätigkeit im sozialen Wohnungsbau entwickelt. Angesichts der Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus und der Rekordsumme von über 18 Milliarden Euro, die der Bund für den sozialen Wohnungsbau bereitstellt, ist es essentiell, Daten zur Bautätigkeit auch in diesem Segment zu haben.”

Digitalisierung und Entschlackung

All das klingt derzeit nach noch mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand. Hier sollen jedoch die Digitalisierung und ein neues zentrales Auswertungssystem Abhilfe schaffen, wie das Ministerium am 12. März 2024 verkündete. Als neuer Standard sollen die Meldewege digital und „medienbruchfrei” sein. Das heißt, dass Informationen ohne Unterbrechung oder Medienwechsel übermittelt werden. Zudem soll das „Once-Only-Prinzip” herrschen: Verwaltungsdaten werden ein einziges Mal erfasst, ohne dass sie danach noch einmal neu erhoben werden müssen. Das soll Bürokratie reduzieren und sowohl Bürger als auch die Wirtschaft entlasten.

Verbesserungsbedarf

Dr. Michael Hellwig, Abteilungsleiter Innovation, Digitalisierung und Research beim Zentralen Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA), sieht trotzdem noch Nachbesserungsbedarf:

„Was fehlt noch? Die flächendeckende Verfügbarkeit von digitalen Bauanträgen! Hier herrscht noch Nachholbedarf, doch das novellierte Hochbaustatistikgesetz wird zumindest einen weiteren wichtigen Baustein liefern”, heißt es auf LinkedIn.

Eine ausführliche Stellungnahme des ZIA zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes ist unter diesem Link abrufbar.

Once-Only: einmal muss reichen!

Auch Kassem Taher Saleh, Bauingenieur und Mitglied des Deutschen Bundestages, hat sich kürzlich dafür in einer Rede im Bundestag stark gemacht: „Wir alle kennen die Frustration, denselben Papierkram immer wieder ausfüllen zu müssen. […] Einmal Daten eingeben – […] das muss reichen! […] Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen sie uns gemeinsam die Weichen stellen für eine moderne und effiziente Verwaltung. Lassen Sie uns Bürokratie endlich abbauen und den Weg für mehr barrierefreien Wohnraum ebnen. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundlagen dafür.“ 

Das neue Gesetz soll ab dem 1. Januar 2025 gelten. Die ersten neuen Daten sollen 2026 veröffentlicht werden.


Text: Marit Albrecht

Titelfoto: Kassem Taher Saleh © Deutscher Bundestag / Jörg Carstensen / phototek